Grillhütte Holtensen
in Holtensen bei Einbeck

 

 

 

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Grillhütte Holtensen
in Holtensen bei Einbeck

 

Informationen zur Nutzung
Stand: 11.03.2024

Nutzungs-Gebühren, incl. Nebenkosten (Strom, Wasser) in Euro:

1 Tag

2 Tage

3 Tage

4 Tage

Holtenser Vereine und deren Gruppen

85,00

105,00

125,00

145,00

Einwohner Holtensens

105,00

125,00

145,00

165,00

Andere Nutzer

125,00

145,00

165,00

185,00

Kindergarten Holtensen

0,00

0,00

0,00

0,00

Nutzungs-Bedingungen:

1. Der Antragsteller ist für die sorgsame Behandlung des Gebäudes und der Einrichtungen verantwortlich.

2. PKW`s, Motorräder und Mofas dürfen nur außerhalb der Schranke (Kette am Fahnenmast) geparkt werden.
Das Befahren der Rasenfläche hinter der Schranke (Kette) ist streng verboten.

3. Jeglicher Müll und Abfall ist durch den Nutzer zu entsorgen.

4. Die gesamte Anlage ist nach der Nutzung gründlich zu reinigen, auch durch Aufwischen des Pflasters.

5. Die Reinigungsmittel sind selbst mitzubringen.

6. Mit dem Platzwart findet nach der Nutzung eine Übergabe statt. Hier wird die Sauberkeit, Vollständigkeit
und Unversehrtheit kontrolliert. Der Antragsteller haftet für jegliche Mängel bis zur Übergabe.

7. Die Miet-Gebühr ist vor der Nutzung zu entrichten.

8. Bei der Beantragung ist eine Kaution in Höhe von 50,- EURO zu entrichten.
Erst nach Zahlung der Kaution gilt der Nutzungs-Termin als vereinbart.
Die Rückerstattung der Kaution erfolgt bei mängelfrei festgestellter Übergabe.

9. Bei Rücktritt innerhalb von 3 Wochen vor dem Termin wird eine Storno- Gebühr in Höhe von 50 % der o.g.
Mietgebühr fällig, ausgenommen bei neuer Terminvereinbarung im laufenden Jahr.

10. Die Mietdauer zählt von 12°° Uhr des Miet-Tages bis 12°° Uhr des folgenden Tages.

11. Das Gebäude ist unbeheizt. Es sind ca. 100 Stühle vorhanden.

12. Schulklassen-Feten sowie andere Partys mit Einladungen über die Medien ( Facebook o.ä.) sind nicht erlaubt.

13. Das Parken auf dem Feldweg-Randstreifen ist in Fahrtrichtung Holtensen nur rechtsseitig erlaubt,
damit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten die Durchfahrt verbleibt.

14. Einbecker Bier und Getränke könnten geordert werden bei: Einbecker Getränke GmbH, Tel.: 05561/2928

15. Für die Benutzung der Zapfanlage sind 20,- EURO Kostenbeitrag zu entrichten.

16. Es gibt keinen Streu- und Winterdienst.

17. Für durch den Nutzer eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Liegengelassene Teile werden nach einer Woche entsorgt, eventuell zu Lasten des Nutzers.

18. Ein eventuelles Lagerfeuer hat der Nutzer selbst bei der Behörde in Einbeck zu beantragen ( 05561 / 916561).

19. Musikanlagen, Lautsprecher o.ä. dürfen im Gebäude nur auf erträglicher Lautstärke
und im Freien nicht betrieben werden.

20. Heizgeräte dürfen nur an der Starkstrombox betrieben werden! Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter.

Download Nutzungsantrag

 

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